Liebe DPZV- Mitglieder, Tinkerfreunde und sonstigen Mitleser: Auf Einladung der Landesvorsitzenden Bayern, findet am 05. August 2006 ab 19.00 Uhr ein zwangloses Züchtertreffen statt. Ort: Das Brauerei - Restaurant " Zur Sudpfanne" in Ingolstadt, Manchinger str. 95 Direkt an der Ausfahrt Ingolstadt Süd der A9. Also rauf auf die Autobahn, runter, rum ums Eck, vorm Eingang parken und fertig.
Dann können wir uns alle ausgiebig über alles unterhalten, was uns so richtig am Herzen liegt und Freude macht. Aufgeblasene Egos von größenwahnsinnigen Amtsinhabern z.B. ...... oder die Dämlichkeit mancher Verbandsmitglieder, die durch Zuhilfenahme ihres abwesenden Verstandes dazu beitragen, dass Leute, die Ihnen helfen wollen ihre Mitgliedsrechte ausüben zu können, mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Himmel nochmal - nicht mal sowas wie ein Ausschlußverfahren bringen die Zustande, ohne so massiv das BGB zu verletzen, dass es eigentlich wehtun müßte.
Oh Herr - schmeiss endlich Hirn runter und verteils über NRW, Hessen und Bayern. (Da wo diese großen schwarzen Löcher der suboptimalen Intelligenzveranlagung leuchten)
mit der Hoffnung auf zahlreiches Erscheinen bei diesem Event der Extraklasse
Grüßung Renate
ps: Weiterleiten nicht vergessen, gell credendo vides !
Hier einige Punkte, die deutlich machen, daß man die Umlage nicht mittragen musß, wenn man es nicht möchte. (Aber wie Renate bereits erwähnte - wer von seinem Recht gebrauch macht wird satzungswidrig ausgeschlossen)
1. "In einer Mitgliederversammlung kann nur über die Tagesordnungspunkte verhandelt und abgestimmt werden, die aus der Tagesordnung (TOP) der Einladung ersichtich sind. Andere Belange können (auch unter dem Deckmantel eines bestimmten TOP) nicht mit abgestimmt werden. Ein solcher Beschluß wäre nichtig. Wenn z.B. die Erhöhung des Beitrages oder eine Umlage beschlosssen werden soll, müssen diese Punkte explizit als TOP inder Tagesordnung aufgeführt sein, es sei denn die Satzung bestimmt ausdrücklich etwas anderes (dies tut sie in diesem Fall nicht). Ansonsten wenn so genannte "getarnte" Beschlüsse gefasst wurden, kann gegenüber dem Vorstand schriftlich Einspruch gegen den entsprechenden Beschluß eingelegt werden. Das kann bis zu einem gerichtlichen Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit des Beschlussses hinauslaufen"
Daher solltet Ihr auf jeden Fall gegen die Zahlungsaufforderung schriftlich Widerspruch einlegen.
2. "Bei Umlagen handelt es sich um eine besondere Form des Mitgliedsbeitrages, die sowohl an Stelle des üblichen Jahresbeitrages als auch darüber hinaus festgesetzt werden können. Zwingende Voraussetzung für die Erhebung ist allerdings, dass die Satzung grundsätzlich dazu ermächtigt (dies tut sie im Fall DPZV nicht). Ausserdem muss die Umlage hinreichen bestimmt sein, durch Festlegung einer Obergrenze in der Satzung. Sieht die Satzung eine Erhebung einer Umlage nicht vor, kann sie auch durch Vorstandsbeschluss oder Beschluss in der MItgliederversammlung nicht festgesetzt werden. Erforderlich wäre eine Satzungsänderung. Möglich wäre eine solidarische Zahlung aller Mitglieder, die auf Freiwilligkeit beruht."
Darüber hinaus hätte lt. Satzung ein Jahresabschluss zur Einladung für die Bundesversammlung mit begelegt werden müssen. Der lapidare völlig unvollständige nachträglich verschickte (also erst mit der Aufforderung zur Zahlung der Umlage) ist ebenso nicht korrekt. Hier kann sich keiner ein Bild über die finanzielle Situation des Verbandes machen. (Darlehen, Kredite, Bürgschafte, Vermögensstände) fehlten gänzlich.