hallo,habe mir eine 8jährige stute gekauft.angeblich ausbildungsstand "geritten"sie ist vom händler.sie ist sehr brav kann aber fast nix,rennt an der longe in den galopp,nimmt beim reiten das bein nicht an,kann unterm reiter nicht angallopieren geht nicht am zügel,läuft quasie nur geradeaus.habs von unserer pferdewirtschaftsmeisterin überprüfen lassen.hab die stute für drei monate zur probe.kann sie nicht "umtauschen"sondern nur gegen ein anderes pferd "eintauschen".das mlöchte ich aber nicht.möchte am liebsten die hälfte meines geldes wieder da ich der meinung bin das es sich um eine wertminderung handelt.dieses geld würde ich dann gerne in ihre ausbildung stecken(trau mir das nicht alleine zu)
meine frage was muss ein pferd können wenn im vertrag steht:ausbildungstand:geritten.
finde leider keine definition im internet.
finde es einfach schei.. vom händler.er hat wohl nen guten ruf und sie war als reitschulpferd geeignet.heute hat sie fast unsere meisterin abgesetzt weil sie in ppanik geriet,sie schien selbst für unsere laien-zuschauer eideutig nicht zu wissen was mach von ihr will.denke für nen anfänger hätte es nicht so positiv geendet.
Hi, ich habe meine Stute gerade in Ausbildung. Der Ausbilder hat zu mir einmal gesagt unter angeritten würde man verstehen, daß das Pferd schon einmal einen Sattel und einen Reiter droben hatte und evtl. gerade aus laufen kann mehr nicht. Was bei Euch unter geritten gemeint ist, weiß ich leider auch nicht. Ich denke aber wahrscheinlich das selbe wie angeritten? Aber mit 8? Tut mir leid mehr kann ich auch nicht sagen.
Ich finde es schon eine Frechheit von dem Händler das Pferd nur zu tauschen. Steht bei Euch im Vertrag nicht irgendeine Klausel bzgl. Rücknahme? Wurde das Pferd euch vorgeritten beim Kauf?
Hallo, ich bin kein Profi in diesen Dingen, eigentlich hab ich eher wenig Ahnung von diesen rechtlichen Dingen.
Hast Du das Pferd nicht probegeritten? Ich könnte mir vorstellen, wenn Du sie nicht probegeritten hast, dass Du es dann eher schwer haben wirst, da irgendwas zu erreichen, denn das ist ja ähnlich, wie wenn Du ein Haus unbesichtigt kaufst und dann feststellst, dass es voll Schimmel steckt...
Frag doch einfach mal rein informativ bei einem Anwalt für Pferderecht nach. Der Kostenpunkt liegt bei diesen Informationsgesprächen so ungefähr bei 100€, ob Du das investieren willst, ist halt die zweite Frage... Aber auf jeden Fall wüsstest Du dann mehr, ob es sich lohnt, da was zu versuchen oder nicht. Wenn Du dem Anwalt von vornherein sagst, dass Du erst mal wissen möchtest, ob es sich lohnt, da was zu unternehmen, wird er seine Bemühungen auch erst mal nur darauf ausrichten. Ich hab das letztes Jahr auch gemacht, als mein Pferd eingeschläfert werden musste und im Raum stand, dass die Tierärztin das versaut hat, dass man ihm hätte helfen können. Leider hatte ich keine handfesten Beweise, die ich gebraucht hätte, nur eine mündliche Aussage, die vor Gericht aber nicht geholfen hätte. Aber wie gesagt, ein Anwalt kann Dir da genau sagen, ob es sich lohnt, was zu unternehmen oder ob das nur rausgeworfenes Geld wäre.
Ich hab für mich persönlich festgestellt, dass der Begriff "geritten" sehr schwammig ist... Bei meinem Quarter stand damals im Kaufvertrag "solide Basis" - dabei war er turnierfertig, da wurde also "leicht untertrieben", aber ich hab es - wie Du jetzt auch - auch schon andersherum erlebt... Wie da die rechtliche Lage ist, keine Ahnung...
Was hast Du denn für das Pferdchen bezahlt, wenn man fragen darf?
Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg, was auch immer Du jetzt unternehmen wirst. Und trotz aller Schwierigkeiten wünsche ich Dir viel Freude an Deinem Pferd!
Na, so ein Mist!! Ich würde auch erst mal bei einem Anwalt fragen, ob sich da ein Streit lohnt. Meiner Ansicht nach heißt "geritten" eben "geritten", das heißt, das Tier duldet den Reiter und kann geradeaus laufen in allen drei Grundgangsarten. Mehr meiner Ansicht nach nicht. Viel Glück!