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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 731 mal aufgerufen
 Fragen, Anregungen, Mitteilungen usw.
andrea ( Gast )
Beiträge:

27.02.2005 20:08
Versicherungsschutz Antworten

Hallo, ich hab mal eine Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Bei uns am Stall ist neuerdings eine Riesendiskussion ausgebrochen, was das Reinholen der Pferde von der Weide anbelangt.
Es ist so ,dass der Stallbesitzer die Pferde morgens rausbringt, aber am Nachmittag tun sich immer einige der Einsteller zusammen und holen die Pferde wieder rein. Bisher hat das immer wunderbar geklappt, aber es ist eben auch noch nie was passiert...
Nun sind ein paar Neue am Stall, die uns erzählt haben, dass wir nicht versichert sind, wenn etwas passieren sollte, wenn also ein Pferd einen Schaden verursacht oder selbst zu Schaden kommt, einen umrennt oder ähnliches. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Haftpflicht des betreffenden Pferdes für einen Schaden aufkommt, weil es ja bei uns so üblich ist, dass die Pferde von den unterschiedlichen Einstellern reingeholt werden. Nun bin ich, ehrlich gesagt, verunsichert.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Andrea

Fiona Offline

Mooshoffan

Beiträge: 62

27.02.2005 21:54
#2 RE:Versicherungsschutz Antworten

Hallo!

Nur wenn so etwas drinsteht wie Fremdreiter sind Mitversichert.

Lg Fiona

Nimm Dir die Zeit die es braucht. Dann braucht es weniger Zeit.

Nicole Helmken ( Gast )
Beiträge:

28.02.2005 08:33
#3 RE:Versicherungsschutz Antworten

Man unterscheidet hier zwischen dem Halter und dem Führer des Pferdes. Der Halter ist immer der Besitzer, bzw. der, auf dessen Namen das Pferd versichert ist. Der Führer ist derjenige, der das Pferd gerade an der Hand hat, ob es ihm nun gehört oder nicht. Wenn der Stallbesitzer den Auftrag hat, die Pferde morgens rauszubringen, und das im Preis mit inbegriffen ist, muss er für entstandene Schäden aufkommen. Passiert dies unentgeltlich und ohne Auftrag, haftet der Pferdebesitzer. Natürlich wird im jeweiligen Fall auch immer noch berücksichtig, in wie weit der Pferdeführer evtl. fahrlässig gehandelt hat. Es gibt für sowas auch extra Zusatzversicherungen.

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