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Dieses Thema hat 6 Antworten
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Gizmo Offline

Mooshofgrufti


Beiträge: 340

16.06.2008 15:06
Pferderecht Antworten

Hallo Ihr Lieben,

am Wochenende hab ich nun endlich die Ergebnisse der pathologischen Untersuchung von meinem Quarter bekommen. Bisher allerdings nur in mündlicher Form von meiner Tierärztin, die sich da netterweise ein bisschen hintergeklemmt hat.

Also es war wohl so, dass beide Luftsäcke chronisch vereitert und auch die Lunge bereits chronisch erkrankt waren. Auf meine Nachfrage, wie lange es denn dauern würde, bis so etwas so schlimm chronisch wird, bzw. ob es möglich ist, dass er schon krank war, als ich ihn gekauft habe, hat sie mit einem klaren Ja geantwortet.

Eine Bekannte von mir hatte mir gesagt, dass es so wäre, dass ich den Züchter, wenn so etwas innerhalb eines Jahres bekannt wird, zur Verantwortung ziehen kann und so die Möglichkeit besteht, zumindest den Kaufpreis zurück, wenn nicht sogar die Kosten für die Behandlungen erstattet zu bekommen. Allerdings, da es mit der Untersuchung ja so lange gedauert hat und das Jahr am 22.06 rum ist, sollte ich schon mal ein Schreiben hinschicken, in dem ich den Züchter informiere, mitteile, dass ich eine pathologische Untersuchung in Auftrag gegeben habe und mir im Falle eines Falles rechtlichen Beistand suchen würde. Das hab ich dann auch getan (worauf natürlich ein sehr empörter Anruf des Züchters kam), das ganze per Einschreiben mit Rückschein.

So, nachdem ich nun also am Freitag Abend den Anruf meiner Tierärztin bekam, hab ich heute den einzigen Anwalt für Pferderecht, der für mich - entfernungsmäßig - halbwegs erreichbar ist, angerufen. Der ist dummerweise diese Woche im Urlaub und kommt erst am Montag (da haben wir dann ja aber schon den 23sten) zurück.

Nun weiß ich nicht, wie verhalte ich mich weiter. Reicht mein Anschreiben an den Züchter, um auch nach Ablauf des Jahres noch was unternehmen zu können? Oder suche ich mir lieber einen "normalen" Anwalt, der zwar nicht auf Pferderecht spezialisiert, aber halt auch nicht grad im Urlaub ist?

Hat jemand von Euch vielleicht ein bisschen rechtliches Know-how und kann mir da weiterhelfen?

Versteht mich bitte nicht falsch, ich gehöre sicher nicht zu denjenigen, die Züchter oder Händler oder Privatverkäufer aus Spaß an der Freude verklagen oder um irgendeinen "unnötigen" Nutzen zu ziehen.

Mein kleiner Quarter hat Unmengen von Geld gekostet, das ich aber gern bezahlt habe, für ein Verlasspferd mit dem ich die nächsten 15-20 Jahre verbringen wollte. Ich würde auch nicht über Behandlungs- und Klinikkosten jammern, wenn er denn halbwegs gesund wieder nach Hause gekommen wäre. Aber das ist nun mal leider nicht der Fall gewesen und so stehe ich nun da mit über 10.000€, die ich in dieses Pferd gesteckt habe und hab kein Pferd mehr. Wäre er nun bei mir erkrankt, wäre das dann halt so und ich würde auch damit leben können/müssen. Aber der Gedanke, dass man mir ein krankes Pferd verkauft hat, macht mich unglaublich wütend und ich bin so enttäuscht, denn letztlich war vom ersten Tag an jeder Plan, den ich für uns machte, schon zum scheitern verurteilt, weil er da schon krank war.

Ich weiß nicht, wie meine Chancen stehen, aber ich möchte versuchen, zumindest einen kleinen Teil Gerechtigkeit zu erfahren.

Wenn mir da also jemand weiterhelfen und irgendwie raten könnte, wäre das echt lieb. Ich will da jetzt nicht auf Teufel komm raus Theater machen (für mich macht es das ja letztlich auch alles nur schwerer), wenn mir der Anwalt sagt, dass es da ohnehin keinerlei Möglichkeiten gibt, gut, dann hab ich es aber zumindest versucht.

Liebe Grüße
Gizmo

Renate Offline

Mooshofgrufti

Beiträge: 676

16.06.2008 15:59
#2 RE: Pferderecht Antworten

Oh jee. Dein Kleiner Mann hatte wohl keine guten Karten vom Schicksal bekommen. Traurig.
Immerhin hast Du wirklich alles in menschlicher Macht stehende getan; mehr geht einfach nicht.
Ob der Züchter vom Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Verkaufs wußte...hmmm. Gab es denn eine Ankaufsuntersuchung? Wird auf jeden Fall schwer nachzuweisen sein. Aber das ist wirklich Sache der Anwälte. Wenn der in Deiner Gegend grade Urlaub hat...nimm doch einen anderen. Um telefonisch Auskunft über Fristen zu geben, kann der ja überall wohnen. Und um ein Schreiben aufzusetzen auch.

Im Forum von Mike Geitner (be-strict.de) ist eine auf Pferdefälle spezialisierte Anwältin angemeldet. Die könntest Du sicher um Rat fragen. Und der wird nötig sein, denn das wird sicher unschön.
Miterleben zu müßen, wie aus dem geliebten Pferd eine Sache wird, wenn es darum geht festzustellen ob das Pferd beim Kauf neu oder gebraucht war mit den jeweiligen Konsequenzen für Beweisführungs- und Garantiezeiten...
uarghs. Verstehen kann ich Dich sehr gut und es ist auch mehr als Dein gutes Recht hier für einen gewissen Ausgleich zu kämpfen. Wie die Chancen stehen....keine Ahnung. Einen Versuch ist es allemal wert.

Viel Glück!!!

Grüßung
Renate



credendo vides !

Rebekka May Offline

Neu in diesem Forum

Beiträge: 4

17.06.2008 13:19
#3 RE: Pferderecht Antworten

Hallo,das ist ja echt ne blöde Geschichte. Aber ich glaube so genau ist eine Ankaufsuntersuchung auch nicht, die so haargenau jede kleine Kleineigkeit zu Tage bringt. Vieleicht begann die Erkranung ja auch erst kurz danach? Die Ärzte liegen mit ihren Prognosen, Diagnosen und sonstigen Aussagen auch nicht immmer richtig.Es ist zwar echt total beschissen wenn man das Pech hat und gerät an ein schon krankes Pferd, aber der  Verkäufer oder Züchter kann ja nicht zwagsläufig immer was dafür, oder hat es gewußt, nur weil später herauskommt daß das Tier ev. schon vor dem Kauf krak war. Ich denke - auch wenn es sich jetzt etwas provokativ anhört - ein gewisses Risko trägt man bei einem Lebewesen immer. 100% Sichereit für alle gibt es nicht. Liegt nun offensichtlich ein Betrug vor, klar würde ich es mir auch nicht gefallen lassen. Aber der Fall liest sich jetzt nicht so, als hätte der Züchter mit Absicht, Nachlässigkeit oder sonstigen unlauteren Mitteln gehandelt. Wie nun das passende Gesetz aussieht weiß ich nicht, aber manchmal halte ich solche "Schadensersatzansprüche" für übertrieben. Gerade bei Tieren. Außerdem steht man als Züchter sowie als Verkäufer immer mit einem Bein im Knast oder vor dem finanziellen Desaster. Für die auch blöd.Außerdem mal ne andere doofe Frage, konnte wirklich nie vorher man TÄ geklärt werden was denn los ist? Auch nicht per Röntgenaufnahme des Kopfes. Die TÄ müssen doch bestimmte Symptome zuordnen können und daraufhin abchecken? Geht das echt erst nach 10.000 EUR oder mehr?
Vielleicht sollten die Ihre Pflichten auch manchmal ernster nehmen?

LG Rebekka

Renate Offline

Mooshofgrufti

Beiträge: 676

17.06.2008 13:57
#4 RE: Pferderecht Antworten

Da hast Du im Grunde genommen schon recht Rebekka. Tiere sind keine "Sachen" und deshalb tut man sich auch schwer, irgendetwas zu garantieren oder auszuschließen. Das ist ja die Krux mit dem neuen Verkaufsrecht.
Früher gabe es ein "gekauft wie gesehen" und wenn man ein totkrankes Tier untergeschoben bekam - hatte man halt Pech. Heute ist das Pendel in das andere Extrem ausgeschlagen. Als Käufer und Verkäufer muß man quasi hellsehen können um zu erahnen ob ein Pferd das pumperlgsund aussieht, nicht vielleicht zwei Landkreise weiter ein Sommerekzem entwickeln könnte. Oder der Youngster, der mal nen Husten hatte, wirklich nur nen Husten hatte. Beides könnte man rein theoretisch per Untersuchung ausschließen; je nachdem wie vorsichtig man eben ist.

So gesehen, liegt mittlerweile die Verantwortung, Verkaufspferde am besten einmal von innen nach aussen zu stülpen und von oben bis unten und vorne bis hinten röntgen zu lassen, beim Verkäufer. Und beim Käufer. Denn je nachdem, wann ein "Schaden" eintritt, ist mal die eine, mal die andere Seite in der Beweislast.
Das eine ist die "emotionale" Seite, das andere die rechtliche. Wo sind die Grenzen?

Es wird also eher schwer sein, da irgendjemanden den schwarzen Peter in die Hand zu drücken. Für Gizmos Pferd macht das keinen Unterschied mehr.
Ich denke das ist ungefähr so wie wenn ein Mensch stirbt und die Vermutung im Raum steht, das Krankenhaus, die Ärzte, die Versicherungen, wer auch immer...hätte es verhindern können. Wenn....
Niemand ist unfehlbar.
Vielleicht ergibt sich auch hier in diesem Fall eine Art "Aufarbeitung"; auch wenn es am Ergebnis nichts mehr ändert - es hilft beim Verstehen und Verarbeiten; und das muß nun mal sein bevor man damit abschließen kann.

Grüßung
Renate

credendo vides !

Petra-Flake Offline

Mooshoffan

Beiträge: 31

17.06.2008 15:28
#5 RE: Pferderecht Antworten

Hallo Rebekka,

zuerst mal möchte ich Dir mitteilen, daß mir die Sache mit deinem Pferdchen sehr leid tut.
Hast Du eine Ankaufsuntersuchung machen lassen? Wen ja, von deinem Tierarzt oder vom Tierarzt des Züchters? Was wurde bei der AK genau gemacht? Ich frage weil ich folgendes schon durchgemacht habe:
Ich habe meinen Flake im Oktober 2004 fünfjährig über Bekannte von einem Züchter gekauft. Ab März 2005 ist er immer wieder lahm gegangen, worauf wir im August beide Vorderbeine geröngt haben. Dabei kam folgender Befund heraus: Veränderungen am Strahlbein li., Klasse 2-3, Hufknorpelverknöcherungen re/li. Rotation des Hufbeines von ca. 6 Grad.
Bei mir hatte er keine Hufrehe, und auch laut Aussage des TA hat die Erkrankung bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden. Ich hatte keine AK machen lassen, man vertraut ja seinem Reitlehrer (den hab ich jetzt nicht mehr).
Ich rief beim Züchter an, im ersten Schreck wollte er das Pferd austauschen, ich schlug eine Halbierung des Kaufpreises vor. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt, teilte mir der Züchter jedoch klipp und klar mit, ohne AK bin ich selber schuld, bei ihm war das Pferd gesund. Ich verzichtete damals auf weitere rechtliche Schritte. Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung die solche Fälle vertreten würde, jedoch nachdem ich nachgefragt habe, entstehen doch enorme Anwaltskosten, die ich nicht bezahlen wollte. Außerdem hätte es nichts am Gesundheitszustand von Flake geändert.
Mein Rat an dich, laß die Sache ruhen, dein Pferd bringt dir keiner mehr zurück. Wenn du nicht wirklich genug Geld auf der Kante hast, daß du dir die Anwälte usw. locker leisten kannst, würde ich die Finger davon lassen.
Solche Prozesse ziehen sich auch endlos hin. Ich kann dich schon verstehen, man hat eine unbändige Wut, fühlt sich verraten und betrogen. Aber wie gesagt, den Freund und Partner bekommt man nicht zurück.
Ich wünsche dir alles Gute, Petra.

Tinkiwinki Offline

Mooshofforum find ich gut

Beiträge: 23

17.06.2008 19:06
#6 RE: Pferderecht Antworten

Ja, solche Dinge sind immer wieder traurig.vor allem weil man das Tier ja i.d.R. lieb hatte.
Mir ist sowas ähnliches auch passiert. Da ging das Pferd plötzlich 4 Tage nach dem Kauf lahm- Diagnose Hufrolle mit Strahlbeinzyste. Bums- ich war wie gelähmt. Habe mir auch einen Anwalt genommen, die Rechtsschutz hat übernommen. Da das Tier von einer Privatperson war, lag die Beweislast bei mir, zu beweisen, daß der Schaden bereits vor dem Kauf vorlag- schwierig. Habe dann mit dem Verkäufer einen Vergleich ( Kaufpreisminderung) ausgehandelt ohne Verfahren, aber davon hatte ich noch kein gesundes Pferd.
Wäre das Tier von einem Händler oder Züchter gewesen, hätte er beweisen müssen, daß das Tier zum Verkaufstag gesund war, mit oder ohne Ankaufsuntersuchung. In diesem Fall wäre die Ankaufsuntersuchung nur eine Sicherheit für den Händler gewesen. So hat es mir damals die Anwältin erklärt. Aber bei einer Privatpeson hatte ich schlechte Karten.

Ja, es bringt das Pferd nicht zurück, aber vielleicht den Kaufpreis wenn du durch die Rechtsschutz abgesichert bist. Es muß vorher geklärt werden, ob sie die Sache übernimmt.
Viel Glück!

Mooshof Offline

Administrator


Beiträge: 789

18.06.2008 08:59
#7 RE: Pferderecht Antworten

Grundsätzlich muss innerhalb der 365 Tage eine Wandlung angezeigt werden. Geschieht das am 366 Tag ist es leider vorbei. Spar Dir das Geld und die Mühe. Ausserdem tritt bereits nach 6 Monaten die Umkehr der Nachweis ein. D.h. Du musst nun nachweisen, dass das Pferd bereits zum Zeitpunkt des Kaufes krank war. Das ist in so einem Fall nicht möglich.

Wenn der Tierarzt das mit einem Klaren Ja beantwortet, tut er Dir keinen Gefallen. Übrigens gibt bis dato keinen vereidigten gerichtlichen Sachverständigen für derartige Probleme bei Gericht. Somit wird es dann ein Gutachten und ein Gegengutachten geben. Dann steht drin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Dein Pferd beim Kauf bereits krank gewesen sein könnte und im anderen Gutachten steht drin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit erst danach das Pferd krank wurde.

Auch die Ankaufsuntersuchung ist im Grunde wertlos. Am Ende wird gestritten und es bleibt über Instanzen offen wer gewinnt. Ich führe derzeit einen ähnlichen Fall (das Pferd lebt aber noch) - der Prozess dauert nun schon 3 Jahre. Meine RA-Kosten belaufen sich schon auf knapp 4.000 Euro und das Pferd 7.500 Euro (hat mal 4.000 Euro gekostet). Hinzukommen die Anwaltskosten des Gegners mit ca. 4.000 Euro sowie die Kosten für Gutachten (mit zitiertem Inhalt) für ca. 2.500 Euro. Ausgang des Richterspruches völlig offen!!! Verliert der Gegner wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die nächste Instanz gehen wollen.

Liebe Grüße
Thomas

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