Tierquälerei vorgeworfen
Tierschutzbund zeigt Reitschule im Kloster Seligenporten an
Tierquälerei vorgeworfen
PYRBAUM/SELIGENPORTEN (dpa/wof) - Mit einer Anzeige gegen den Betreiber eines Pferdehofes in Seligenporten will der Deutsche Tierschutzbund ein Verbot der Pferde-Anbindehaltung, auch Ständerhaltung genannt, in Bayern durchsetzen.
Der Betroffene wusste von der Anzeige gestern Abend noch gar nichts: Toni Bauer, Besitzer der Reitschule im Klosterhof, fiel aus allen Wolken, als er von der Aktion erfuhr. «Ich bin annähernd 50 Jahre im Geschäft», sagte er: Aber er habe noch nie ein totes Pferd aus einem Ständer geholt. Die meisten würden auf der Koppel sterben.
Der Tierschutzbund, mutmaßt Bauer, habe sich ihn herausgepickt, weil er einen Namen habe. Klar gebe es bei ihm noch Ständerhaltung, räumt Bauer offen ein: «Aber meine Ständer sind 1,75 Meter breit, da kann sich jedes Pferd hinlegen. Sonst wäre das doch eine Quälerei.»
Ist es doch, sagt der Tierschutzbund und fordert ein Verbot der Pferde-Anbindehaltung auch in Bayern. Die umstrittene Ständerhaltung sei nur noch im Freistaat erlaubt. Um darauf aufmerksam zu machen, sei nun gegen die Betreiber eines Pferdehofs in Seligenporten Strafanzeige wegen Tierquälerei erstattet worden. Er halte noch elf Schulpferde im Ständer.
Bei der Anbindehaltung stehen die Pferde in schmalen Boxen und können sich nicht wälzen oder zum Schlafen hinlegen. Der Tierschutzbund sieht darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wonach den Tieren nicht unnötig Leid zugefügt werden dürfe. Durch die unnatürliche Haltung komme es bei den Vierbeinern zu schweren Verhaltensstörungen.
Die Strafanzeige gegen die Oberpfälzer Tierhalter sei eine «Modellanzeige», sagt ein Sprecher des Tierschutzbundes. Sollte sie Erfolg haben, würden Anzeigen gegen andere folgen. Eine Sprecherin das Umweltministeriums in München sagte, dass 2006 in Bayern 138 Betriebe Pferde in Anbindehaltung hielten. Generell sei diese Zahl aber rückläufig. Der Tierschutzbund spricht von etwa 1000 angebundenen Pferden. Dabei handele es sich meist um Schulpferde oder Kaltblüter für Festumzüge.
Bauer sieht der Anzeige gelassen entgegen. Er tue nichts Verbotenes, sagt er; bei einer Begehung seiner Ställe habe es keine Beanstandung durch das Veterinäramt gegeben.
2.2.2010