es geht mal wieder um die blöde Steuererhöhung bei der Pensionspferdehaltung. Also der Stallbesitzer will um 16 % erhöhen. Ich habe mich aber nun informiert bei einem mir bekannten Steuerberater und der sagt: Ich als Verbraucher nehme eine Dienstleistung in Anspruch, die bisher mit 7% besteuert war. Folglich dürfte die Erhöhung nur 9 % sein und nicht 16%. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Landwirt vorher buchführungspflichtig war oder pauschal besteuert wurde. Er kann ja jetzt dafür im Gegenzug seine Vorsteuer für Futterkosten, Putzmittel, Klopapier (fürs Stüberl) wieder abziehen. Wir haben jetzt am Freitag noch mal eine Stallversammlung und hoffe, dass wir uns einig werden, da ich irgendwie nicht ganz einsehe eine Erhöhung um fast 32 € im Monat zu zahlen, da zudem am Stall bzw. Koppel schon lange nichts mehr gemacht wurde. Ein Teil der alten Koppel wurde verkauft mit der Auflage, neue Weidefläche zur Verfügung zu stellen. Das war vor drei Jahren. Bis heute ist noch nichts geschehen. Unsere Pferde haben seit drei Jahren fast kein Gras mehr (da wächst einfach nix mehr) und wir müssen sie selber auf eine Nachbarswiese stellen, wenn sie in den Genuss von Gras kommen wollen. Das ist nur ein Beispiel und natürlich sind wir Einsteller alle verärgert, denn so „dicke“ hat´s keiner bei uns im Stall. Wer hat ähnliche Erfahrungen und wer kann mir noch Argumente liefern. Wäre für jedes Statement dankbar. Ich hoffe, wir können uns einigen, da ich gerne im Stall bleiben möchte. Wir haben nämlich eine nette Stallgemeinschaft.
Bei mir im Reitstall mußte der Besitzer bisher keine Steuern zahlen. Da er zukünftig Vorsteuer abziehen kann, hat er eine Erhöhung von 11% an uns weitergegeben und zahle ab Januar 25,00 Euro mehr. Mehr Leistungen kann man durch die Erhöhung des Pensionspreises nicht verlangen, da die Steuer abgeführt wird und es nicht nicht um eine Mehreinnahme handelt.
Wenn die Wiesen so mies bei Euch sind, nützt die beste Stallgemeinschaft dem Pferd nichts. Da würde ich nochmal mit dem Stallbetreiber reden oder mir ne andere Unter-kunft für meinen Tinki suchen und vielleicht kommen die anderen netten Leute mit?
Ich begrüße nun die einheitliche Regelung mit der Mehrwertsteuer, da hier gerade die Landwirte priveligiert waren. Wir haben schon immer Mehrwertsteuer bezahlt und unsere unmittelbaren Nachbarn nie.
Erhöht der Stallbetreiber die Miete wegen der Mehrwertsteuer sollte man aber auch zukünftig eine Rechnung verlangen die St.Nr. und ausgew. Mehrwertsteuer enthält. Viele Landwirte erhöhen unter dem Vorwand des Steuergesetzes aber lassen diese dann unter den Tisch fallen.
Gruß Thomas Mooshof
P.S. Eine Aufteilung des Stallmiete in Einstellung und Verpflegung 2/3 und Futterkosten 1/3 könnte die Erhöhung etwas reduzieren, da auf Tierfutter auch weiterhin 7 % Mehrwertsteuer sind. Wer glaubt gut zu sein - hört auf besser zu werden