Eigentümer eines Pferdes ist derjenige, der die Eigentumsurkunde in Händen hat. Deshalb darf man auch auf keinen Fall das Ding aus den Händen geben. Der Equidenpass alleine ist z.B. kein Beleg für das Eigentum, höchstens für den Besitz. (das sind zwei unterschiedliche Sachen!) Die Frage ist also, was steht in der Eigentumsurkunde?
@ Renate: Was macht man dann, wenn man ein Pferd kauft (im Equidenpass steht der Vorbesitzer/Züchter) und man will das Tier auf sich schreiben lassen? Schickt man den Equidenpass samt Eigentumsurkunde zur FN, zum Zuchtverband oder kann man z.B. zur Tinkerschau/Mooshof kommen und dort sein Tier "umtragen" lassen! Hab mich ein bissl krumm ausgedrückt, aber ich denke, du weißt, was ich mein, gell!? VG, Susanne
Die Eintragung im Equidenpass ändert immer die ausstellende Behörde, also je nachdem wer den Equidenpass ausgestellt hat die FN oder der jeweilige Zuchtverband. Dazu mußt du den Equidenpass und eine Bestätigung über den Eigentumswechsel hinschicken (vorher telefonisch absprechen und per Einschreiben schicken)und bekommst dann den Pass mit neuem Eigentümervermerk zurück. Ja nicht die Eigentumsurkunde aus den Händen geben! Denn damit verschenkst du dein Pferd an denjenigen, der das Ding in die Finger kriegt. In der Eigentumsurkunde steht eh nur der Name des Züchters drin, nicht die jeweiligen Eigentümer. Das heißt also im Speziellen, wenn der Equidenpass von deinem Pferd vom DPZV ausgestellt worden ist, könntest du das rein theoretisch auf der Zuchtschau am Mooshof erledigen lassen; in der Praxis stellt sich jedoch die Frage, ob dazu Zeit ist. Müßte man im Vorfeld genau abklären.