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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 1.135 mal aufgerufen
 Fragen, Anregungen, Mitteilungen usw.
Susi ( Gast )
Beiträge:

12.01.2005 10:01
Risiko Reitbeteiligung?? Antworten

Hi!
Wie ist das denn im Allgemeinen so, wenn man eine Reitbeteiligung hat und irgendwas passiert!Z.b.wenn ICH auf einem Pferd eine Reitbeteiligung habe und unterm Ausritt knaxt sich das Pferd das Bein um und lahmt,muss geröntgt werden....wer haftet dann dafür?Oder gibt es für solche Fälle extra eine Versicherung???

Sandra Offline

Neu in diesem Forum

Beiträge: 5

12.01.2005 10:23
#2 RE:Risiko Reitbeteiligung?? Antworten

hallo also bei meiner versicherung ist die fremdreiterversicherung dabei sprich wenn der rb was passieren sollte ist sie versichert.Bei unfällen beim Pferd zahlt meine versicherung auch ,es kommt halt auf den schaden und wie es natürlich passiert ist drauf an.lg sandra

Gizmo ( Gast )
Beiträge:

12.01.2005 23:44
#3 RE:Risiko Reitbeteiligung?? Antworten

ich bin jetzt nicht sicher, ob ich das richtig mitbekommen habe, aber wenn, dann gibt es scheinbar eine Art Reiterversicherung. Scheinbar ist die in irgendeine Versicherung integriert (Unfallversicherung???). Aber sicher bin ich da jetzt auch nicht. Normalerweise sind aber RBs mit abgesichert, wenn eine Fremdreiterversicherung innerhalb der Pferdehaftpflicht besteht.

Nicole Helmken ( Gast )
Beiträge:

13.01.2005 08:14
#4 RE:Risiko Reitbeteiligung?? Antworten

Mal sehen, ob ich es zusammen bekomme... Eine Fremdreiterversicherung bei deiner Haftpflicht deckt nur die Schäden ab, die dein Pferd verursacht, während es mit eben diesem Fremdreiter unterwegs ist. Wer eine RB ohne Fremdreiterzusatz reiten lässt und es passiert was kann Pech haben, dass die Versicherung den Schaden nicht zahlt.

Schäden, die AM Pferd passieren, werden davon aber nicht abgedeckt. Auch keine Schäden, die AN der RB passieren, wenn die einen Abflug macht. Auch entsprechende Klauseln im RB-Vertrag, die irgendwelche Kostenübernahmen regeln, werden oft im Ernstfall nicht anerkannt. Kurz gesagt: Der Pferdebesitzer bleibst auf den Kosten hocken. Eine nette RB beteiligt sich an den oder übernimmt die Kosten für den Schaden - muss sie aber nicht.

Ein bisschen kann man sich absichern, indem man jede RB nur dann nimmt, wenn diese eine Reiterunfallversicherung abschließt. Die kostet ca. 150 Euro im Jahr und die sollte ohnehin jeder haben. Die kommt nämlich dafür auf, wenn Reiterlein sich beide Beine oder schlimmeres bricht.

Natürlich kann man auch eine Krankenversicherung fürs Pferd abschließen, oder vielleicht auch eine extra "Wenn die RB das Pferd kaputt macht" Versicherung vom Versicherungsmenschen erstellen lassen. Allerdings sind diese ziemlich teuer.

Tinker`s-Dreamland Offline

Mooshofgrufti

Beiträge: 157

13.01.2005 08:19
#5 RE:Risiko Reitbeteiligung?? Antworten

Diese Art von Versicherungen gelten immer für Schäden, die das Pferd "anrichtet", nicht für Schäden die das Pferd erleidet. Ob es eine Privathaftpflichtversicherung gibt für den Fall daß man als Reiter ein fremdes Pferd "kaputtmacht" wäre mal zu klären.(aber ein Pferd ist schließlich kein Teppich oder Möbelstück). Es gibt ja auch keine Versicherung wenn man sein eigenes Pferd mal grob ausgedrückt "zu klump reitet". Höchstens ne Krankenversicherung. Oder man versichert das Pferd an sich gegen "Wertminderung" wie das bei den extra teuren Sport- und Zuchtpferden gemacht wird.

Grüßung
Renate
Credendo Vides !

asterix Offline

Mooshoffan

Beiträge: 51

15.01.2005 09:17
#6 RE:Risiko Reitbeteiligung?? Antworten

Hallo,k es gibt Versicherungen die auch zwischen Fremdreiter und Reitbeteiligung unterscheiden! Also extra nachfragen.

johanna ( Gast )
Beiträge:

19.01.2005 17:57
#7 RE:Risiko Reitbeteiligung?? Antworten

der Schaden, den eine Reitbeteiligung am Pferd selbst schuldhaft verursacht, ist nicht versicherbar. Die Haftpflicht der Beteiligung zahlt nicht, die der Eigentümerin kommt im günstigsten Fall für Schäden auf, die die Beteiligung selbst erleidet. Schäden bei Dritten zahlen alle Haftpflichtversicherungen. Das Risiko der Verletzung des Pferdes bleibt also bei der Beteiligung bzw. Eigentümerin. Ist der Bezteiligung aber kein Verschulden vorzuwerfen - d.h. hat sie die im Verkehr übliche Sorgfalt beachtet, muss sie auch für den Schaden am Pferd nicht aufkommen.

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