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Dieses Thema hat 13 Antworten
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Sandra & Lea Offline

Mooshofforum find ich gut

Beiträge: 19

30.03.2005 07:39
Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hallo ihr Lieben!

Ich hab da mal ne Frage: Hat der Stallvermieter eine gewisse Aufsichtspflicht, wenn es darum geht, ohne Sattel, ohne Gebiss und / oder ohne Helm zu reiten?

Er hatte mal behauptet, ohne Helm niemanden vom Hof lassen zu dürfen - eigentlich!
Jetzt sieht es so aus, dass meine RB seit neustem ohne Gebiss reitet und dazu auch schon mal ohne Sattel (-aber mit Helm!)
Der Stallbesitzer wollte gestern unbedingt mit ihr reden, sie hatte jedoch keine Zeit mehr. Wir vermuten jetzt, dass es darum geht - weil er auch schon andere darauf angesprochen hatte, wenn diese ohne Sattel reiten!

Hat es also, falls er was sagt, eine rechtliche/versicherungstechnische Grundlage oder will er sich nur mal wieder wichtig machen?

Das mit unserer Haftpflicht ist ja ne andere Sache....


Kann mir da jemand weiter helfen? - das wäre sehr nett! Denn der glaubt immer, alles besser zu wissen, doch in dem Punkt könnte ich ihm leider bis jetzt nicht viel entgegnen. Er spricht ja auch nicht mich drauf an - ich habe schon zuuuu oft meine Mund aufgemacht... :-)

Liebe Grüße, Sandra & Lea


Nicole Helmken ( Gast )
Beiträge:

30.03.2005 08:27
#2 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Ich glaube nicht, dass mal als Stallbesitzer, der Privatmenschen eine Unterstellmöglichkeit für Pferde verkauft, ein Einspruchsrecht hat, wie diese ihre Pferde zu reiten haben. Anders sieht es im Reitverein aus (Aufsichtspflicht), wenn Unterricht gegeben wird, aber das ist ja bei euch nicht der Fall.

Dass ein Helm sinnvoll ist liegt ja auf der Hand, aber bis heute kann niemand gezwungen werden, einen zu tragen (keine Helmpflicht wie z. B. beim Motoradfahren). Ob jemand mit oder ohne Sattel reitet und ob mit oder ohne Gebiss geht nur in selbst und seine Versicherung etwas an.

Das ist zumindest meine Ansicht, aber vielleicht weiß es jemand besser.

zigeunertasse ( Gast )
Beiträge:

30.03.2005 09:24
#3 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

soviel ich weiss, hat der SB darauf keine rechte/pflichten, bei unserem SB geht es sogar soweit, dass er garnicht haftet, wenn irgendwas passiert, von wegen huetepflicht oder so....naja, sollte mal was passieren , wird es sich ehe zeigen , der SB ist aber in seiner arbeit sehr sorgfaeltig, also wird nichts aus fahrlaessigkeit passieren, lg Z.

Tinker`s-Dreamland Offline

Mooshofgrufti

Beiträge: 157

30.03.2005 10:32
#4 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Wie alt ist denn das Mädel, das da ohne Gebiss, ohne Helm, ohne Sattel im Gelände rumdüst? Unter 18? Schon kann man als Stallbetreiber ganz schön eins auf den Deckel kriegen.
Eine findige Versicherung oder "entsetzte Eltern" wären wohl die Ersten, die im Fall des Falles Zeter und Mordio schreien und von verletzter Aufsichtspflicht blubbern - und u.U. vor Gericht auch noch Recht bekommen!
Schon mal dran gedacht? Denn die Haftpflicht des Pferdes kommt ja nur für die Schäden auf, die das Pferd anrichtet. Wer aber haftet für die "Schäden" des Reiters? Da bedarf es bereits einer speziellen Unfallversicherung und die wird natürlich versuchen, sich irgendwo schadlos zu halten.

Grüßung
Renate

Credendo Vides !

Sandra (Nino) Offline

Mooshofgrufti

Beiträge: 224

30.03.2005 13:48
#5 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hallo,

also ich glaube nicht, dass der Stallbesitzer die Pflicht hat darauf zu achten, dass die Reiter der eingestellten Pferde Reitkappen anziehen bzw. ob sie nun mit oder ohne Sattel reiten.

Daß dies ohne Frage vor allem im Gelände leichtsinnig ist, steht aber außer Frage. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Stallbesitzer da eine Aufsichtspflicht hat.

Ich als Stallbesitzer würde da aber evtl. vor allem wenn es ich um Kinder bzw. Jugendliche handelt, schon auch etwas sagen.

Viele Grüße
Sandra

Tinker`s-Dreamland Offline

Mooshofgrufti

Beiträge: 157

30.03.2005 17:52
#6 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Tja- ich wäre da als Stallbetreiber bestimmt äußerst vorsichtig. Ausserhalb des Grundstückes ist das vielleicht was anderes; aber auf dem eigenen Hof? bei Minderjährigen? Denen würde ich auch Vorschriften machen, wenn ich nicht durch eine Haftungsausschlusserklärung der jeweiligen Eltern rechtlich wasserdicht abgesichert bin. Ein Reitstall ist ja kein rechtsfreier Raum, sondern zu allererst das Grundstück von Jemandem und zum zweiten auch noch ein Gewerblicher Betrieb (oder eben ein landwirtschaftlicher Betrieb). Da gibt es mit ziemlicher Sicherheit kiloschwere Wälzer zum Thema Unfallverhütung, Haftung usw. Noch dazu, wenn Minderjährige auf dem Hof rumlaufen.
Fragt doch einfach mal bei euren Stallbetreibern nach.
Grüßung
Renate
Credendo Vides !

Sandra & Lea ( Gast )
Beiträge:

31.03.2005 07:43
#7 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hallo!

Ob es nun leichtsinnig ist, ein Pferd ohne Gebiss und /oder ohne Sattel zu reiten, liegt meiner Meinung nach immer noch am Pferd und am Reiter.
Ich schicke ja nicht ein unerfahrenes kleines Mädchen auf nem Galopper durch die Gegend!

Naja, egal! Wollte doch einfach nur wissen, ob der Stallvermieter im Falle, dass was passieren würde, zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Rein gefühlsmäßig war ich nämlich eher der Meinung, dass das dann auf mich zurückfällt.

@ Renate: das mit dem Stallbesitzer fragen fällt aus, da wir leider nicht mehr so gut klarkommen. Deswegen habe ich ja hier nachgefragt, denn er lässt im Moment keine Möglichkeit aus, mir irgendwie gegen den Karren zu fahren! Deshalb wollte ich wissen, ob seine Einwände - mit denen ich schwer rechne - gerechtfertigt sind.

Grüße, Sandra & Lea

Tinker`s-Dreamland Offline

Mooshofgrufti

Beiträge: 157

31.03.2005 11:14
#8 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hmm- bleibt die Möglichkeit, mal bei den Berufsgenossenschaften nachzufragen oder bei der FN. Aber grundsätzlich haltet ihr euch mit euren Pferden auf Privatgrund auf und über den hat der Besitzer bzw.Pächter die Befugnissgewalt.
Wenn er also ein Schild aufhängt: "Reiten ohne Kappe verboten", Rauchen verboten, Hunde sind an der Leine zu führen, Sonntag Ruhetag, ect. würde ich mal sagen: er darf das, solange es sich im Rahmen des "normalen" hält.

Grüßung
Renate

Credendo Vides !

Didi ( Gast )
Beiträge:

31.03.2005 12:27
#9 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Ich würde genau das Gegenteil behaupten, da das Reiten ohne Kappe nicht seinen Hof / Betrieb direkt betrifft (wie es bei Rauchverbot oder Leinenzwang für Hunde der Fall ist). Ich bin der Meinung, daß er da kein Mitspracherecht hat und wenn etwas passiert eher der Halter des Pferdes herhalten muß. Wenn Deine RB über 18 Jahren ist, hat Sie ein Reiten ohne Kappe, Sattel, Halfter selber zu verschulden. Bei jemandem unter 18 sieht's da anders aus. Ich könnte mir vorstellen, daß da der Pferdehalter eventuell seine Aufsichtspflicht verletzen könnte. Aber das man jemandem das Reiten ohne Sattel verbieten kann - außer man ist der Halter des Pferdes - hab ich noch nie gehört. Meines Wissens nach werden Reitanfänger in vielen Vereinen etc. auch oft erst mal ohne Sattel auf's Pferd gesetzt um das Gleichtgewicht halten zu lernen und so. Also irgendwie scheint mir Dein SB etwas komisch zu sein. ...

asterix Offline

Mooshoffan

Beiträge: 51

01.04.2005 08:35
#10 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hallo, es ist meiner Meinung nach wichtig, dass Du abgesichert bist. Ich habe mir von meiner versicherung bestätigen lassen, dass ich auch gebisslos und ohne Sattel reiten kann und mache es auch, ebenso meine (auch minderjährigen RB). Ich denke nicht, dass der Stallbesitzer Dir das vorschreiben kann, denn sind ja nicht seine Pferde. Aber eine Anfrage beim VFD oder bei der FN könnte sich schon lohnen.
asterix

Mooshof Offline

Administrator


Beiträge: 789

01.04.2005 09:36
#11 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Grundsätzlich ist natürlich der Einstellervertrag entscheidend, denn die Frage ist ob er praktisch die Betreuung der Minderjährigen und somit die Aufsichtspflicht mit übernimmt. Natürlich erwarte ich von Einstellern, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen und daher motze ich auch, wenn die Kinder von eingestellten Pferdebesitzern ohne Kappe auf den Pferden sitzen. Verantwortlich gemacht werden kann ich aber nicht - es sei denn, ich habe mich angeboten das Kind während der Abwesenheit der Eltern zu beaufsichtigen. Natürlich kann ich als Stallbetreiber grundsätzlich einen Helm, Sattel und ein Gebiss verlangen so lange es sich auf meinem Grundstück abspielt. Rechtlich problematisch wird es immer dann, wenn ich als Erwachsener ganz wegschaue. So kann ich verantwortlich gemacht werden, wenn ich z.B. ein für das minderjährige Kind offensichtich gefährliche Situation vereitle in dem ich wegschaue.

Als Stallbetreiber würde es aber reichen, an alle Stallbetreiber einen Brief auszuhändigen und auszuhängen - indem auf diese Problematik hingewiesen wird und unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass keinerlei Beaufsichtigung erfolgt und die Eltern für ihre Kinder haften.

Viele Grüße
Thomas
Mooshof
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Sandra & Lea ( Gast )
Beiträge:

01.04.2005 10:00
#12 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hallo Thomas!

Also jetzt mal ganz konkret: Ich bezahle dafür, dass mein Pferd nen Schlafplatz hat, für Heu, Stroh und Einstreu,Wasser, Füttern und morgens die Tür zum Paddock öffnen. Nicht mehr o. weniger wurde besprochen, was schriftliches gibt es nicht.

Klar, darf man als Erwachsener nicht wegsehen - ich habe ja auch die Helmpflicht angeordnet für meine RB! Ansonsten bin ich der Meinung, dass sie ohne Sattel besser sitzt als manch einer mit Sattel und Lea ohne Gebiss viel besser geht - wieso also nicht?!?
Die Frage war eben, ist es in Haftungsangelegenheiten was anderes, ob Sattel u. Gebiss oder ohne - für den SB?!
Irgedwie geht mir das nicht so rein!

Dass es mich was angeht - Klar, keine Frage!

Wenn wir z.B. vom Verein nen Wanderritt organisieren, steht auf den Anmeldeformularen zwar immer, dass Jugendliche der Reitkappenpflicht unterliegen aber da stand noch nie, dass Sattel und Gebiss Pflicht sind!?!

War das jetzt ein blöder Vergleich?

Auch wenn ich da an die Fellsättel ohne Steigbügel denke - macht das einen Unterschied???- außer dass man den Pferdeschweiß nicht so abbekommt und einfach etwas Polster da ist?

Fragen über Fragen....

Liebe Grüße, Sandra & LEa

Mooshof Offline

Administrator


Beiträge: 789

01.04.2005 23:12
#13 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hallo Sandra

Natürlich hast Du recht, wenn Du Dich über das Verhalten des Stallbetreibers aufregst. Ich habe nur versucht Dir die rechtliche Seite zu erläutern. Er darf nun mal auf seinem Grundstück bestimmen wie und wo geritten wird, dass die natürlich völlig krank ist und er sich damit nur unmöglich macht ist doch klar. Aber das einzige was Du machen kannst ihm erklären, dass es ihn nicht angeht und er sich um seinen Kram kümmern soll. Im Gegenzug darf er dich sicherlich unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf die Straße setzten. (Man kann nicht mit jedem Menschen vernünftig diskutieren - jeden Tag fällt ein fauler Apfel vom Baum)

Viele Grüße
Thomas
Wer glaubt gut zu sein - hört auf besser zu werden

Sandra & Lea ( Gast )
Beiträge:

04.04.2005 08:07
#14 RE:Rechte und Pflichten des Stallvermieters Antworten

Hallo!

Nein, auf schwere Diskussionen lass ich mich nicht mehr ein! Bei uns herrscht nämlich leider die Regel : Wer den Mund auf macht, ist unten durch ! Durfte ich schon selbst erfahren!

Im Juni können wir umziehen und bis dahin gehe ich einfach allen unnötigen Streitereien aus dem Weg. Sollte sich die Lage jedoch frühzeitig zuspitzen, gibt 's Asyl bei Bekannten - nur 2 Umzüge in 2-3 Monaten möchte ich Lea nicht unbedingt zumuten!

Liebe Grüße, Sandra & Lea

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