Hallöchen! Vor einiger Zeit gab es hier mal das Thema Namen bei Haflingern, beziehungsweise deren Anfangsbuchstaben und da stand meine ich irgendwas, dass Hengste mit dem Anfangsbuchstaben vom Namen des Vaters anfangen müssen. Wie ist denn das, wenn es sich um einen Wallach handelt und man den Namen gern ändern möchte, auch in den Papieren? Muss das dann noch immer so sein, oder ist es dann egal, weil er sich ja eh nicht mehr fortpflanzen kann? Und kann man dann das Pferd vielleicht genauso nennen wie den Vater, nur eben mit einem Zweitnamen dahinter? Oder ist das gar nicht gestattet, dass der Name von dem Vater wieder auftaucht? Mal angenommen, der Vater heißt was mit m, was weiß ich, könnte man dann seinen Sohn auch m's sowieso nennen? Würde man das eintragen lassen können? Interessiert mich brennend, wäre toll, wenn es jemand wüsste! Grüße Sam
Das fragst Du am besten den jeweiligen Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt. Weil die sind ja auch zuständig dafür, das zu ändern und zu registrieren. Die können dir dann genau sagen was möglich ist und was nicht.
Egal bei welchem Zuchtverband, Namen ändern kostet immer eine ganze Ecke Geld. Warum ist es so wichtig, welcher Name in den Papieren steht? Rufen kannst du ihn ja ohnehin, wie du willst... Ich kenne sehr viele Pferde, die auf dem Papier anders heißen als im täglichen Leben.
Das ist wohl das beste aller Argumente, es bleiben zu lassen. Wobei ich mir da sowieso einige Fragen stelle. Ein Wallach ist ja auch mal als Hengst zur Welt gekommen. Wenn es sich also um einen Haflinger mit Abstammung handelt (du schreibst ja was von wegen Name des Vaters), dann müßte ja sein Name eh den gültigen Regularien entsprechen. ?
Ausser der Züchter legte keinen Wert auf die Papiere, er bekam nen grünen FN Pass, wurde früh kastriert und du möchtest ihn nun als Turnierpferd eintragen lassen und findest es übel, dass er immer als "Seppi" oder sowas angekündigt wird. ???